HU nach Paragraph 29 StVZO

HU nach Paragraph 29 StVZO

Jeder Fahrzeughalter kennt in regelmäßigen Abständen das Auftreten eines unsicheren Gefühls. Die nächste gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO steht an.

  • Kommt das Fahrzeug ohne Mängel durch die Prüfung?
  • Wie viel Zeit kostet die Vorstellung bei der Prüfgesellschaft?
  • Wie teuer kommt die Mängelbeseitigung?
  • Ist eventuell eine Nachprüfung erforderlich?

Zumindest einen Teil der Fragen können wir Ihnen schon vor der eigentlichen Prüfung beantworten. Wir überprüfen mit den modernsten Geräten die Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeuges, beseitigen eventuell aufgetretene Mängel nach Zustimmung von Ihnen fachmännisch und preiswert und garantieren Ihnen, dass eine Nachprüfung mit Sicherheit nicht notwendig ist.